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2. Steuerverweigerung aus Gewissensgründen
2.4. Rechtsprechung
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Gericht: BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum: 1991-02-26
Az: 1 BvR 752/87
Gegenüber der Befugnis des Staates zur Verteidigung und das Recht der Volksvertretung, zu entscheiden, in welchem Maß dafür öffentliche Mittel verlangt und eingesetzt werden, tritt die mit einer Steuerzahlungspflicht einhergehende Gewissensbelastung zurück, zumal die zu zahlende Einkommensteuer zum Unterhalt von Streitkräften rechnerisch nur in geringem Maße beiträgt.
[amtl. Leitsatz]
Fundstelle
HFR 1991, 722-722
StED 1991, 190